Differenzmenge
Gemäß § 12 Abs. 3 Verordnung über den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen vom 25. Juli 2005 (BGBl. I 2005, 2243) (Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV) sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen und die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich zu veröffentlichen.
An das Verteilnetz der SSW Netz GmbH sind weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen, daher ist die SSW Netz GmbH von dieser Verpflichtung ausgenommen.