Stromnetz
Elektromobilität
Informationen zum Netzanschluss von Ladeeinrichtungen – Voraussetzungen, Anmeldung und technische Hinweise im Überblick.
Elektromobilität
Grundsätzlich gilt: Jede Wallbox bis 12 kVA (11 kW) muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme angezeigt werden. Eine Wallbox mit einer Leistung größer 12 kVA (11 kW) ist darüber hinaus sogar zwingend genehmigungspflichtig. Die Anschaffung einer 24 kVA (22kW) Wallbox, die man auf 12 kVA (11kW) begrenzt, ist allerdings möglich.
Installation einer Wallbox
Bei einem Einparteienhaus kann eine Wallbox mit max. 12 kVA (11 kW) installiert werden. Wichtig hierbei ist,
dass das Vorhaben im Vorfeld mit einem Elektrofachbetrieb abgesprochen werden sollte, unter welchen Umständen die Installation einer Wallbox möglich ist.
Die Wallbox selbst muss zusätzlich durch einen dafür vorgesehenen RCD Typ A abgesichert werden. Für Wohneigentümergemeinschaften empfehlen
wir im Vorfeld zu ermitteln, wer kurz- und mittelfristig plant sich ein Elektroauto zu kaufen und wie viele Wallboxen in Zukunft installiert werden sollen.
So kann in Abstimmung mit der SSW Netz GmbH ein ganzheitliches Ladekonzept entwickelt werden.
Den Leitfaden zum Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektromobilität im Privatbereich bzw. für Kleingewerbe der SSW-Netz GmbH finden Sie hier.
Wallbox – was sind die Vorteile?
Das Laden über eine Wallbox ist schnell, bequem, sicher und bietet damit viele Vorteile gegenüber dem Laden an einer dafür nur bedingt geeigneten Haushaltssteckdose.
Diese sind für die dauerhaft hohe Belastung eines Ladevorgangs nicht ausgelegt, und somit wird z.B. vom ADAC die Installation einer Wand-Ladestation (sog. Wallbox) ausdrücklich empfohlen.
Da das E-Fahrzeug zu Hause oder beim Arbeitgeber meist über längere Zeit steht, reicht eine Wallbox mit einer Leistung von maximal 12 kVA (11 kW) aus.
Alle Installationsfragen zur Wallbox sollten im Vorfeld immer mit einem Elektro-Installateur abgeklärt werden.