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Mehr- und Mindermengenabrechnung: [§13 Abs. 3 StromNZV]

Die SSW Netz GmbH ermittelt die Preise für die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen entsprechend § 13 StromNZV.
Als Grundlage dient der VDN-Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und Jahresmindermengen“, der sich zur Zeit unter Beteiligung der Verbände in der Endabstimmung befindet.

Die Preise für die Jahresmehr- und Jahresmindermengen werden auf Anfrage von der SSW Netz GmbH mitgeteilt.