Netznutzungsentgelte / Abrechnungsinformationen
Netznutzungsentgelte ab 01.01.2025
Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt.
Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der
Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung.
Die SSW Netz GmbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 ARegV i.V.m. § 28 GasNEV die Netzentgelte für das Jahr 2025.
Die SSW Netz GmbH hat für Entnahmestellen ein individuelles Entgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV kalkuliert.
Preisblätter – Archiv
Netznutzungsentgelte
- Preisblätter Netznutzung Gas (inkl. vorgl. Netzkosten) ab 01.01.2024
- Individuelles Netzentgelt Gas ab 01.01.2024
- Preisblätter Netznutzung Gas (inkl. vorgl. Netzkosten) ab 01.01.2023
- Individuelles Netzentgelt Gas ab 01.01.2023
- Preisblätter Netznutzung Gas (inkl. vorgl. Netzkosten) ab 01.01.2022
- Individuelles Netzentgelt Gas ab 01.01.2022
Thermische Gasabrechnung
Die thermische Gasabrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 (aktueller Stand: November 2008).
Informationen zur thermischen Gasabrechnung bei der SSW Netz GmbH entnehmen Sie dem Dokument „Thermische Gasabrechnung“.
Konzessionsabgaben Gas
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen. Im Netzgebiet der SSW Netz GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragen:
bei der Belieferung von Tarifkunden:
- bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh
- bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,27 Cent/kWh
bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh
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